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Nach und nach erweitere ich diesen Bereich um Dokumente zu den Themen Strategie und Konzept, Checklisten, Briefingvorlagen, Beispielkalkulationen und Buchtipps.

Meinen vollständigen Blog erreichen Sie unter shineundsign.blogspot.de
Dort stelle ich Wissenswertes zum den Themen Marketing, Strategie und Design sowie Veranstaltungstermine und Informationen zu Weiterbildungsangeboten bereit und erläutere Fachbegriffe.


FAQ

Wie schnell ist mein Projekt umgesetzt?

Wie schnell Ihr Projekt fertig ist, hängt zum einen von dessen Umfang ab, zum anderen von der aktuellen Auslastung des Auftragnehmers. Weiterhin ist der Auftragnehmer ein Stück weit von Ihrer Mitwirkung abhängig: Lieferung von für die Umsetzung notwendigen Daten und Informationen, Rückmeldung zu Entwürfen/Zwischenergebnissen etc. Nach Auftragserteilung (Annahme des Angebots) wird gemeinsam ein Projektplan erstellt.

Was kostet mein Projekt?

Die Gesamtkosten sind vom Projektumfang abhängig. Aufwände für Konzeption und Design (Leistungen des Designers) werden in einem Angebot kalkuliert, so dass Sie einschätzen können, was das Projekt in etwa kosten wird. Im Angebot nicht enthalten sind in der Regel Kosten für die Produktion (Druck, Programmierung, andere Leistungen Dritter); diese Kosten werden vom jeweiligen Dritten kalkuiert und abgerechnet. Generell gilt: Wenn sich während des Projektes abzeichnet, dass der Gesamtaufwand vom oben geschätzten Zeitaufwand erbheblich abweicht, zusätzliche Leistungen erwünscht oder notwendig sind (bspw. zusätzliche Entwürfe, mehr Korrekturschleifen, Bildbeschaffung, andere Leistungen Dritter), wird dies zeitnah angesprochen und bei Rechnungstellung berücksichtigt.
Vergütungen sind Nettobeträge zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%.

Was heißt "Korrekturschleife"?

Nach der Präsentation eines Entwurfes oder der Überarbeitung eines Entwurfes haben Sie die Möglichkeit Änderungswünsche zu äußern. Deren Umsetzung sowie erneute Prästentation ist eine Korrekturschleife (auch wenn es "nur eine kleine Textänderung" ist). Das heißt, jede Datei, die Sie nach dem ersten Entwurf erhalten, ist das Ergebnis einer Korrekturschleife. Je nach Projekt wird im Auftrag eine gewisse Anzahl an Korrekturschleifen einkalkuliert: sollten mehr notwendig sein, werden diese zusätzlich nach Aufwand berechnet.

Was heißt "Freigabe"?

Die schriftliche Freigabe des Entwurfs durch den Auftraggeber erfolgt bevor produktionsreife Daten erstellt werden. Mit Abnahme des Werks/Übernahme der Produktionsdaten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Mit erfolgter schriftlicher Freigabe gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

Welche Daten bekomme ich nach Abschluss des Projektes?

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Herausgabe von Daten in Form von produktionsreifen Dateien. (PDF-X3 für Printproduktionen, Photoshop CS6 für Programmierung eines Webdesigns). Die Herausgabe von "offenen Daten" erfolgt ausschließlich gegen gesonderte Bezahlung.
Offene Daten beinhalten das Layoutdokument und Bilder – sofern die Nutzungslizenz für diese beim Auftraggeber liegt. Ebenfalls aufgrund von Lizenzrechten werden grundsätzlich keine Schriften weitergegeben!

Welche Rechte habe ich an Entwürfen und Reinzeichnungen?

An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, jedoch keine Eigentumsrechte übertragen.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Designer und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte für verworfene Entwürfe verbleiben beim Designer.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Änderungen und Weiterentwicklungen des Designs, die auf seinen Wunsch angefertigt werden sollen, dem Designer mitzuteilen.

Welche Rechte hat der Designer an Entwürfen und Reinzeichnungen?

Der Designer ist berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden, sowie auf Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies, Website) als Urheber genannt zu werden, sofern dies das Design nicht beeinträchtigt.

Ist das Ergebnis meines Projektes markenrechtlich geschützt?

Der Designer haftet nicht für wettbewerbs- und markenzeichenrechtliche Zulässigkeit, für die Eintragungsfähigkeit sowie für die sonstige gebrauchs- oder geschmacksmusterrechtliche Schutzfähigkeit seiner Entwürfe.